Glücksspielrecht - Glücksspielstaatsvertrag, §§ 33c ff. GewO, SpielV, RennwLottG
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2022 |
Seiten | 757 |
Format | 13,7 x 4,6 x 19,8 cm |
Gewicht | 906 g |
Reihe | Gelbe Erläuterungsbücher |
ISBN-10 | 3406782566 |
ISBN-13 | 9783406782565 |
Bestell-Nr | 40678256A |
Zum WerkDas Glücksspielrecht gehört überwiegend zum Ordnungsrecht und zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Es ist in einem Staatsvertrag und mehreren Gesetzen und Verordnungen der Länder und des Bundes geregelt.Das Werk ist als Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch konzipiert. Die renommierten Autorinnen und Autoren erläutern klassische Themen wie Lotterien, Wetten und Spielautomaten (geregelt in der Spielverordnung, die z.B. für Gaststättenbetreiber von Bedeutung ist) und neuartige Rechtsprobleme, z.B. Glücksspielwerbung, Online-Casinos, Glücksspiele im Rundfunk und Internetglücksspiele.InhaltKommentierungen:Glücksspielstaatsvertrag
33c ff. GewerbeordnungSpielverordnungRennwett- und LotteriegesetzIn einer systematischen Einführung werden völkerrechtliche, unionsrechtliche und verfasssungsrechtliche Aspekte behandelt.Vorteile auf einen BlickAktualität: Mit der Neufassung des GlüStVpraxistaugliche Problemlösungenmit Einführung in das GlücksspielrechtZur Neuau flageAm 1.7.2021 trat der novellierte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Schwerpunkt des Kommentars ist die Erläuterung der staatsvertraglichen Regelungen im Lichte der äußerst umfangreichen Rechtsprechung der Instanz- und Höchstgerichte. Berücksichtigt sind auch die Ausführungsgesetze der Länder sowie weitere einschlägiger Vorschriften, unter anderem der steuerrechtlichen Bestimmungen des neuen, am 1.7.2021 in Kraft getretenen Rennwett- und Lotteriegesetzes.Neben praxisrelevanten Themen der klassischen Glücksspielformen wird auch die gesetzliche Neuordnung im Bereich der Online Automaten- und Online-Casinospiele sowie des Online-Pokers erläutert.ZielgruppeFür Aufsichtsbehörden, Ordnungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen sowie Hochschulen.