Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2023 |
Seiten | 525 |
Format | 13,7 x 4,3 x 19,8 cm |
Gewicht | 840 g |
Reihe | Gelbe Erläuterungsbücher |
ISBN-10 | 3406796532 |
ISBN-13 | 9783406796531 |
Bestell-Nr | 40679653A |
Zum WerkDie Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11.Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen.InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriftenVorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf StaatsexamenZur NeuauflageDas Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein.ZielgruppeFür Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.