Antragslexikon Arbeitsrecht
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2024 |
Seiten | 618 |
Format | 16,0 x 3,0 x 24,0 cm |
Klappenbroschur | |
Gewicht | 1018 g |
ISBN-10 | 3406812023 |
ISBN-13 | 9783406812026 |
Bestell-Nr | 40681202A |
Zum WerkDas Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert.Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen.Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist.Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten.Vorteile auf einen Blickalle Anträge im Arbeitsrecht von A-Zlexikalische Darstellung zur schnellen Orientierungstreng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiertZur NeuauflageMit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus.ZielgruppeFür alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn.