Opfer und Institution im Besonderen Teil des Strafrechts. - Grundlagenuntersuchungen zu Straftaten gegen Angehörige einzelner Berufsgruppen unter Berücksichtigung der §§ 114 und 188 StGB.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 296 |
Format | 16,5 x 2,0 x 23,8 cm |
Gewicht | 554 g |
Reihe | Schriften zum Strafrecht 408 |
ISBN-10 | 3428187342 |
ISBN-13 | 9783428187348 |
Bestell-Nr | 42818734A |
Die Strafrechtsreformen zum Schutz Berufsangehöriger werden regelmäßig anhand der Zwecksetzung »Opferschutz« begründet. Spürt man diesem Anliegen nach, ergeben sich erhebliche strafrechtstheoretische Komplikationen. Die Untersuchung arbeitet das am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB heraus: Individualschutz ist im Recht nur soweit maßgeblich, als er sich den zweckmäßigen Verlaufsformen der normativen Ordnung, also Personen- und Institutionenschutz, dienstbar machen lässt.
Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend werden die Einwände am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB konkret ausbuchstabiert. Die Prüfung ergibt, dass sich den Tatbeständen mit einer gezielten Beschränkung möglicher personaler Tatobjekte ein Eigenzweck »Opferschutz« nicht entnehmen lässt. Eine Fokussierung auf den empirischen Individualrechtsgüterschutz verfehlt die rechtliche Leitkategorie der Person. Diese Argumente schlagen auf die Ansä tze einer opferorientierten Strafrechtstheorie durch.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Vorüberlegungen zum Straftatbegriff
Was ist ein materieller Straftatbegriff und was leistet er? - »Demokratizität« als Fundamentaleinwand - Ist der Straftatbegriff rein formell? - Rechtsgüterschutz als Ausgangspunkt? - Grundlegung: Rechtsverhältnis und Rechtverletzung - Das Unrecht der Rechtsverletzung
2. Institutionenschutz durch Opferschutz? - Zur Unrechtsdifferenzierung nach der beruflichen Position des Verletzten
Hinführung und Problemeingrenzung - Das Opfer der Straftat - Vorüberlegung: Begründungswege der Opfereinbeziehung - Opferorientierte Sanktionsnormen: Unrechtsbestimmung und Funktionenanalyse - Der reformierte § 114 StGB - Der Zweck des § 188 StGB
Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einordnung
Opferschutz als Strafrechtszweck - eine schlechte Abstraktion - Berufsangehörige als Opfer? - Ausblick: Ein Allgemeiner Teil des Besonderen Teils?
Literatur- und Stichwortverzeichnis
»Victims ands Institutions in the Special Part of the Criminal Law«: Criminal law reforms with the aim to protect certain professional groups are regularly justified on the basis of »victim protection«. If this concern is investigated, considerable complications arise in criminal law theory. The study elaborates on this using the example of §§ 114 and 188 of the German Criminal Code: Individual victim protection is only relevant in law to the extent that it can be made serviceable for the purposes of the normative order, i.e. the protection of persons and institutions.