Rechtsbegriffe im positiven Recht: Voraussetzungen und Überprüfung - Dargestellt am Beispiel der Beihilfe - Zugleich eine Studie zum Gehalt des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 103 II GG und der Bestimmtheit von § 27 StGB. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 399 |
Format | 15,8 x 2,2 x 23,3 cm |
Gewicht | 590 g |
Reihe | Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 320 |
ISBN-10 | 3428191803 |
ISBN-13 | 9783428191802 |
Bestell-Nr | 42819180A |
Welche Kriterien muss ein positive Strafnorm erfüllen, um methodisch korrekt als »Rechtsbegriff« gelten und damit dem verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgrundsatz genügen zu können? Und: Wie lassen sich Normen identifizieren, die an diesen Voraussetzungen scheitern? An der Schnittstelle von Strafrechtsdogmatik, Methodenlehre, Rechtstheorie und Verfassungsrecht versucht die vorliegende Arbeit, dies am Beispiel der Beihilfenorm des § 27 StGB zu beantworten.
»Dem Gesetze allein verdanken die Menschen die Gerechtigkeit und die Freiheit«, äußert Rousseau in seiner 'Politischen Ökonomie'. Diese Aussage ist wahr, setzt für das Strafrecht aber voraus, dass das Gesetz tatsächlich einen rechtlichen Begriff vom verbotenen Verhalten vermittelt. Welche Kriterien also muss eine positive Strafnorm erfüllen, um methodisch korrekt als »Rechtsbegriff« gelten und damit dem verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgrundsatz genügen zu können? Und: Wie lassen sich Normen identifizieren, die an diesen Voraussetzungen scheitern? An der Schnittstelle von Strafrechtsdogmatik, Methodenlehre, Rechtstheorie und Verfassungsrecht versucht die vorliegende Arbeit, dies zu beantworten. In einem zweiten Teil wird sodann die Bestimmtheit des § 27 StGB im Hinblick auf die im Grundlagenteil erzielten Ergebnisse problematisiert. Die vorliegende Arbeit versteht sich damit als Beitrag zur Methodenlehre sowie zugleich zur Beihilfedogmatik.
Ausgezeichnet mit dem Ju ratisbona-Preis 2024 für herausragende Doktorarbeiten des Alumnivereins der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.
Inhaltsverzeichnis:
A. Vorstellung des Gegenstandes der Untersuchung
B. Erster Teil: Rechtsbegriffe im positiven Recht: Voraussetzungen und Überprüfung
Die Voraussetzungen für das Erschaffen positiv-rechtlicher Rechtsbegriffe - Methoden zur Identifikation der Begriffslosigkeit positiv-rechtlicher Normen - Abschließende Beleuchtung des Verhältnisses der einzelnen Fehler und Methoden zueinander - Zusammenhang der bisherigen Ergebnisse mit dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II GG) - Gedankliche Vorläufer der gewählten Methode - Konsequenzen bei Feststellung, dass eine Norm keinen positiv-rechtlichen Rechtsbegriff vermittelt
C. Zweiter Teil: Begriff der Beihilfe im positiven Recht?
Rechtfertigung des Untersuchungsgegenstandes des zweiten Teils - Beihilfebegriff im positiven Recht? - Mögliche Gründe für die Begriffslosigkeit der positiv-rechtlichen Beihilferegelung
D. Endergebnis
Literatur- und Sachwortverzeichnis
»Legal Concepts in Positive Law. Prerequisites and Review - Illustrated Using the Example of Aiding and Abetting. Simultaneously a Study on the Content of the Principle of Legal Certainty According to Article 103 II of the German Basic Law (GG) and the Certainty of Section 27 of the German Criminal Code (StGB)«: What criteria must a positive criminal norm fulfill in order to be methodologically correct as a "legal concept" and thus satisfy the constitutionally enshrined principle of certainty? And: How can norms that fail to meet these requirements be identified? At the interface of criminal law dogmatics, methodology, legal theory and constitutional law, this work seeks to answer these questions using the example of the aiding and abetting provision of Section 27 StGB of the German Criminal Code.