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Vergleich der Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums nach deutschem und türkischem Recht

Vergleich der Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums nach deutschem und türkischem Recht - Dissertationsschrift

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Produktdetails  
Verlag Duncker & Humblot
Auflage 2024
Seiten 164
Format 16,0 x 1,2 x 23,5 cm
Gewicht 295 g
Reihe Schriften zum Strafrechtsvergleich 22
ISBN-10 3428192230
ISBN-13 9783428192236
Bestell-Nr 42819223A

Produktbeschreibung  

Im Erlaubnistatbestandsirrtum stellt sich der Täter irrtümlich rechtfertigende Umstände vor. In Deutschland gibt es keine spezielle Vorschrift, aber die allgemein akzeptierte Lösung ist die analoge Anwendung von § 16 Abs. 1 des StGB, der sich mit Irrtümern befasst, die den Vorsatz ausschließen. Die Türkei behandelt dies durch Art. 30 Abs. 3 tStGB ähnlich wie einen Verbotsirrtum, was zu Verwirrungen führt. Die Studie zeigt, dass die in der deutschen Lehre entwickelten Theorien das türkische Recht verbessern können, und betont die Notwendigkeit einer systematischen Terminologie für klare rechtliche Lösungen.

Beim Erlaubnistatbestandsirrtum irrt der Täter über das Vorliegen rechtfertigender Umstände. Im deutschen Recht fehlt eine eigene Regelung, so dass § 16 Abs. 1 StGB analog angewendet wird. Diese Lösung wird von Lehre und Rechtsprechung überwiegend akzeptiert. Im türkischen Recht hingegen behandelt Art. 30 Abs. 3 tStGB den Erlaubnistatbestandsirrtum wie einen Verbotsirrtum, was aufgrund einiger unklarer Voraussetzungen in der Regelung zu Verwirrung führt. Die türkische Lehre schlägt Änderungen vor, um die derzeitige unklare Situation zu lösen. Es wird vorgeschlagen, Art. 30 Abs. 3 tStGB aufzuheben und Abs. 1 analog wie im deutschen Recht anzuwenden. Die Studie zeigt, dass die deutschen Theorien und Erfahrungen hilfreich sind, um das türkische Recht zu verbessern. Eine systematischere und kohärentere Terminologie im türkischen Recht würde zu klareren rechtlichen Lösungen beitragen. Das Fazit betont, dass beide Rechtssysteme voneinander profitieren können, indem sie die Behandlung de s Erlaubnistatbestandsirrtums klarer und konsistenter gestalten.

Inhaltsverzeichnis:

A. Einleitung
Erlaubnistatbestandsirrtum als Gegenstand des Vergleichs - Gang der Darstellung

B. Die Rechtslage im deutschen Recht
Sinn und Aufbau der Verbrechenslehre - Aufbau des Erlaubnistatbestands - Irrtumslehre - Überblick über den Meinungsstand - die Theorien über die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums - Einzelheiten und Stellungnahme zur Debatte über die rechtliche Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums - Besondere Situationen - Ergebnis zum deutschen Recht

C. Die Rechtslage im türkischen Recht
Aufbau des Erlaubnistatbestands - Einschlägige Regelungen im türkischen Strafgesetzbuch - Positionen in der Lehre und Rechtsprechung zur Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums - Die Diskussionen über die rechtliche Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums nach tStGb - Lösungsvorschläge de lege ferenda - Ergebnis zum türkischen Recht

D. Rechtsvergleichende Betrachtung
Unterschiede, die sich auf die Behandlung des Erlaubnistatbestands irrtums auswirken - Die Ansichten in Lehre und Rechtsprechung über die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums - Weitere Auswirkungen der derzeitigen Praxis in Bezug auf die Rechtsfolgen

E. Gesamtergebnis

»Comparison of the Treatment of Mistake of Objective Elements of Justification Reasons under German and Turkish Law«: In the case of a mistake of objective elements of justification reasons, the offender mistakenly believes in the existence of justifying circumstances. Germany has no specific regulation but applies § 16 (1) of the criminal code by analogy, which addresses errors that remove intent, a generally accepted solution. Turkey treats this similarly to an error affecting fault through Art. 30 (3) of the criminal code, which leads to confusion. This study shows that the theories developed in German doctrine can improve Turkish law and emphasizes the need for systematic terminology for clear legal solutions.

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