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Der Vatikan als Signatar der UN-Kinderrechte-Konvention?

Der Vatikan als Signatar der UN-Kinderrechte-Konvention? - Implementation kinderschützender Normen im Codex Iuris Canonici anlässlich der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei und des Motu Proprio Vos estis lux mundi auf der Basis des Wiener Übereinkomme

Taschenbuch
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Produktdetails  
Verlag Duncker & Humblot
Auflage 2024
Seiten 221
Format 15,6 x 1,2 x 23,5 cm
Gewicht 340 g
Reihe Kanonistische Studien und Texte 82
ISBN-13 9783428192991
Bestell-Nr 42819299A

Produktbeschreibung  

Die Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch den Heiligen Stuhl und deren völkerrechtlich-kirchenrechtlichen Implikationen stehen im Fokus des Werkes. Die Wiener Vertragsrechts-Konvention und die Optimierung des Kinderschutzes durch die Apostolische Konstitution PASCITE GREGEM DEI werden auch in Bezug auf die Missbrauchs-Thematik analysiert. Dieses Werk ist Teil II eines Forschungsprojekts in Rom zur kanonischen Rezeption des Kinderschutzes (Görres-Gesellschaft, Campo Santo Teutonico).

Wer hat die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern unterzeichnet - der Vatikan oder der Heilige Stuhl? Welche völkerrechtlichen und kirchenrechtlichen Folgerungen sind aus dieser Antwort abzuleiten? Welche Rolle spielt die Wiener Konvention über die Auslegung und die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge für die römisch-katholische Kirche im Hinblick auf den Kinderschutz? Mit der Apostolischen Konstitution PASCITE GREGEM DEI (2021, Czerner, KST 76) und mit dem Motu Proprio VOS ESTIS LUX MUNDI ist ein Paradigmenwechsel zugunsten des Opferschutzes, insbesondere im Kontext des Missbrauchs, erfolgt. Mit diesem Band legt Frank Czerner den zweiten Beitrag zu seinem Forschungs-Freisemester in Rom (Institut der Görres-Gesellschaft am Campo Santo Teutonico) mit völkerrechtlichem Schwerpunkt auf der kanonischen Rezeption des Kinderschutzes vor. Zentrales Ergebnis ist die (auch) völkerrechtliche Verpflichtung des Heiligen Stuhls zum (optimierten) Schutz von Kindern.

Inhaltsverzeichnis:

I. Römisch-katholisches Kirchenrecht und weltumfassende KinderrechteII. Annahme und Vorbehalte gegenüber der UN-KRK durch den Heiligen Stuhl - auch vor dem Hintergrund von Art. 51 II UN-KRK i. V. m. Artt. 2 I lit. d, 19 lit. c, 26, 27, 31 I und des dritten Präambelabsatzes der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK)III. Inhalt und Reichweite der Anerkennung der UN-KRK durch den Heiligen Stuhl, auch im Lichte von Art. 3 UN-KRK, Artt. 26, 27, 31 I i. V. m. dem dritten Präambelabsatz der WVK, als völkerrechtliche Basis für die Etablierung existentieller Kinderrechte auf der Ebene des kanonischenRechtsIV. Analyse kirchenrechtlicher Korrespondenznormen zur UN-Kinderrechtskonvention im Codex Iuris CanoniciV. Die UN-KRK als self executing- oder non-self-executing-Konvention vs. päpstliche Normeninterpretation nach Can. 16 CICVI. »Specifica Romana«: Can. 1399 CIC als (positivrechtliche) Transformationsnorm in überpositives (Natur-)Recht zur UN-Kinderrechts-konformen CIC-AusgestaltungVII. Co nclusio: Der Heilige Stuhl als Doppel-Signatar der UN-Kinderrechtskonvention und der Wiener Vertragsrechtskonvention: Folgerungen für die Allianz von UN-Kinderrechtskonvention und Codex Iuris Canonici

»The Vatican as signatory to the UN Convention on the Rights of the Child?«: The signing of the UN Convention on the Rights of the Child by the Holy See and its implications under international law and church law are the focus of this work. The Vienna Convention on the Law of Treaties and the optimization of child protection through the Apostolic Constitution PASCITE GREGEM DEI are also analyzed in relation to the issue of abuse. This work is part II of a research project in Rome on the canonical reception of child reception of child protection (Görres Society, Campo Santo Teutonico).

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