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Reform der Revision nach Einführung einer umfassenden Dokumentation der Hauptverhandlung?

Reform der Revision nach Einführung einer umfassenden Dokumentation der Hauptverhandlung? - Eine Analyse anhand eines kritischen Vergleichs mit dem Appeal am IStGH. Dissertationsschrift

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Produktdetails  
Verlag Duncker & Humblot
Auflage 2025
Seiten 432
Format 16,5 x 2,5 x 24,0 cm
Gewicht 740 g
Reihe Schriften zum Prozessrecht 309
ISBN-10 3428193695
ISBN-13 9783428193691
Bestell-Nr 42819369A

Produktbeschreibung  

Aus Anlass der Diskussion um die Einführung einer Dokumentation der Hauptverhandlung zeigt diese Arbeit, dass sich der praktizierte Kontrollumfang der Revision von einer unmittelbaren Kontrolle der Beweiswürdigung, wie sie am Internationalen Strafgerichtshof stattfindet, nicht mehr wesentlich unterscheidet. Anstelle einer Wesensveränderung sind es eher praktische Schwierigkeiten, die mit einer Reform der Revision einhergehen würden, ohne einer solchen jedoch durchgreifend entgegenzustehen.

Die mögliche Entwicklung, dass Revisionsgerichte die Beweiswürdigung des Tatgerichts unmittelbar kontrollieren könnten, löst im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Einführung einer umfassenden Dokumentation der Hauptverhandlung deutliche Kritik aus. Im internationalen Vergleich zeigt sich jedoch, dass andere Rechtsordnungen diesen Weg bereits gegangen sind, so auch am Internationalen Strafgerichtshof. Der Autor unternimmt deshalb eine tiefgehende Untersuchung der dortigen - noch jungen - Praxis. Im Vergleich zum derzeit praktizierten Kontrollumfang der Revision lassen sich dabei erstaunliche Parallelen in der Kontrolle der Beweiswürdigung erkennen. Ausgehend davon untersucht er die Chancen und Risiken einer Annäherung der Revision an den Appeal am IStGH, mit dem Ergebnis, dass eine Reform der Revision letztlich zu einem höheren Rechtsschutzniveau führen würde und einer solchen keine durchgreifenden Bedenken entgegenstehen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Defizite der Revision in Deutschland bei der Kontrolle von Beweiswürdigung und StrafzumessungDas Protokoll der Hauptverhandlung - Keine unmittelbare Kontrolle der Beweiswürdigung - oder doch? - Kontrolle der tatsächlichen Feststellungen über die Verfahrensrüge und das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung - Zur generell abnehmenden Bedeutung der Verfahrensrüge - Die Kontrolle der Strafzumessungsentscheidung2. Die Aufgabenteilung zwischen Appeal und Trial am ICCDie Protokollierung der Hauptverhandlung am ICC - Der Prüfungsmaßstab der Rechtsmittelkammer bezüglich der Schuldfrage - Praktische Umsetzung der Maßstäbe in der bisherigen Rechtsprechung - Die Bemba-Entscheidung als »gescheiterte Revolution« - Auswirkungen dieses Überprüfungsmaßstabs auf das erstinstanzliche Verfahren - Der Appeal gegen die Strafzumessungsentscheidung - Verfahren vor der Rechtsmittelkammer - Die Möglichkeiten zur Beweisaufnahme und zur eigenen Sachentscheidung durch die Rechtsmittelkammer3. Chan cen und Risiken einer Annäherung an den Appeal am ICCAppeal und deutsche Revision - grob skizzierte Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Praktische Umsetzung des Zugriffs auf die Beweisinhalte - Systematische Einordnung der Kontrolle der Beweiswürdigung - Chancen für die Effektivität des Rechtsschutzes - Das Risiko einer unzureichenden Tatsachengrundlage - Chancen und Risiken für die Beruhensprüfung - Eigene Beweisaufnahme in der Revision und erweiterte Möglichkeiten der eigenen Sachentscheidung durch das Revisionsgericht - Weitere Auswirkungen einer Annäherung auf die Tatgerichte - Mehrbelastungen für die Verfahrensbeteiligten - Eingeschränkte Förderung der Rechtseinheit - Andere Vorschläge einer Reform der Revision gegen die tatsächlichen Feststellungen

»Reform of the German Appeal ('Revision') after Introducing a Comprehensive Documentation of Trial Hearings? An Analysis Based on a Critical Comparison with the Appeal at the ICC«: On the occasion of the discussion about the introduction of a comprehensive documentation of trial hearings, this thesis shows that the practiced scope of control of the German Appeal ('Revision') no longer differs significantly from a direct control of the assessment of evidence, as it takes place at the International Criminal Court. So neither dogmatic, nor the analysed practical issues ultimately stand in the way of a convergence of the two examined remedies.

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