Verlag | Schmidt (Otto) |
Auflage | 2024 |
Seiten | 1810 |
Format | 19,0 x 6,0 x 25,0 cm |
Lexikonformat | |
Gewicht | 2053 g |
ISBN-10 | 3504471158 |
ISBN-13 | 9783504471156 |
Bestell-Nr | 50447115A |
- Das Standardwerk schlechthin
- Topaktuell mit allen Neuerungen im Internationalen Zivilverfahrensrecht
- Wegweiser zu allen Stadien des Verfahrens
- Vermittlung aller Fallstricke und Besonderheiten dieses Rechtsgebiets
- Top-Expertenwissen aus einem Guss
Quellcode StilFormat
Der Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten erfordert Durchblick, handelt es sich doch um ein vielschichtiges und komplexes Rechtsgebiet. In dem Standardwerk von Geimer finden man sowohl die Grundlagen, als auch vertieft Spezialfragen zum gesamten internationalen Verfahrensrecht.Seit der letzten Auflage hat sich viel Neues getan, das topaktuell eingearbeitet ist:
- neue EuZustellungsVO, u.a. mit grenzüberschreitender elektronischer Zustellung
- neue EuBeweisaufnahmeVO; nun mit direkter Beweisaufnahme im Ausland und grenzüberschreitender Beweisaufnahme im Wege der Videokonferenz
- Übereinkommen über Einheitliches Patentgericht mit eigene Prozessordnung, integriert in das System der EuGVVO
- Inkrafttreten des Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens
- neue EuEheVO; Anerkennung neuer Scheidungsformen ohne konstitutivem Richterspruch, wie z.B. die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar oder Standesbeamten, und Ab schaffung des Exequaturverfahrens nach dem Vorbild der EuGVVO
- Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz und im geänderten Unterlassungsklagengesetz
- Neufassung der §§ 183, 363, 722, 1067 ff. ZPO
- Eröffnung von Wahlmöglichkeiten hin zur Zustellung im Parteibetrieb ins Ausland in § 1080 I 3, § 1111 I 4 ZPO, § 48 III 3 IntFamRVG
- Abschwächung des deutschen Vorbehalts gegen pre-trial discovery und damit moderate Zulassung._
Selbstverständlich mit gründlicher Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung, vor allem des EuGH und des BGH; z.B. die Ausweitung der Prozesskostensicherungspflicht für Kläger und Antragsteller (§ 110 ZPO) durch BGH und die Zurückdrängung der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit durch die Achmea-Rechtsprechung des EuGH.
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