Lernen durch Lehren (LdL) ist ein in den 1980ern von Jean-Pol Martin entwickeltes Lern-Lehr-Konzept, bei dem Lernende schrittweise die Rolle der Lehrkraft einnehmen. LdL-Anwender_innen berichten von mehr Lernerfolgen, einem Anstieg sozialer Kompetenzen, Flow-Erlebnissen und hohen Partizipationsdynamiken. Ursprünglich für den Fremdsprachenerwerb genutzt und von unterschiedlichsten Schul-Didaktiken aufgegriffen, inspiriert LdL bis heute Lernende und Lehrende weltweit. Das Praxishandbuch bietet praktisches und theoretisches Material zur Implementierung von LdL in unterschiedlichen Lern- und Lehrgebieten.
Prof. Dr. Simon W. Kolbe ist Professor für Soziale Arbeit an der SRH Wilhelm Löhe Hochschule in Fürth. Dort leitet er den Studiengang Soziale Arbeit. Nach seinem Studium der Sozialen Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt Ingolstadt (Diplom Sozialpädagoge (FH) und M.A. Soziale Arbeit) war er vor allem in der Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe und Beratung für Geflüchtete tätig. Er promovierte am Lehrstuhl für Sozial- und Gesundheitspädagogik an der KU und untersuchte inklusive Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern. Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte sind Lernen durch Lehren, Bedürfnisorientierte Ethik und Menschenrechtsarbeit, Flucht und Migration, Inklusion und Teilhabe sowie Religiosität und Spiritualität. Prof. Dr .phil. habil. Jean-Pol Martin wurde am 10. April 1943 in Paris geboren. Er studierte Germanistik an der Universität Paris-Nanterre und von 1971 bis 1975 Romanistik und Germanistik in Erlangen. Nach dem Referendariat war er Studienrat in Höchstadt an der Aisch. Von 1980 bis 2008 war er Französischdidaktiker an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Seine Promotion legte er 1985 in Gießen mit dem Thema »Zum Aufbau didaktischer Teilkompetenzen beim Schüler« ab, seine Habilitation 1994 in Eichstätt mit der Schrift »Vorschlag eines anthropologisch begründeten Curriculums für den Fremdsprachenunterricht«. Martin ist der Begründer des Konzeptes »Lernen durch Lehren« (LdL) und der »Neuen Menschenrechte«, die auf den 6 Grundbedürfnissen beruhen.
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