Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fü - Gesetzes- und Verordnungsbegründungen - Erläuterungen
Verlag | Medhochzwei |
Auflage | 2024 |
Seiten | 427 |
Format | 24 cm |
Gewicht | 840 g |
ISBN-10 | 398800071X |
ISBN-13 | 9783988000712 |
Bestell-Nr | 98800071A |
Das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Mit den Neuregelungen sind die veralteten Berufsbezeichnungen als Assistenzberufe zugunsten der Bezeichnung als Technologieberufe weggefallen. Die Ausbildungen sind kompetenzorientiert gestaltet. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die schon bisher den vier Berufen eingeräumten vorbehaltenen Tätigkeiten bleiben erhalten. Die Möglichkeit einer hochschulischen Qualifikation ist nicht vorgesehen.
Das vorliegende Werk enthält neben dem Abdruck des Gesetzes und der Verordnung auch die Gesetzes- und Verordnungsbegründungen zu den jeweiligen Vorschriften. Die wichtigsten Regelungen werden ausführlich erläutert.
Die 2. Auflage dieses Werkes (erstellt im Frühjahr 2024) enthält die zwischenzeitlichen Änderungen des MTBG und der MTAPrV. Die MTAPrV wurde durch die Heilberufe-Prüfungsrechtsmodernisierungsverordnung vom 7. Juni 2023 in mehreren Vorschriften geändert. Umfangreiche Änderungen zum MTBG und zur MTAPrV wurden durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 12. Dezember 2023 vorgenommen.
Mit dieser 2., neu bearbeiteten Auflage soll den Nutzerinnen und Nutzern dieses Werkes eine aktualisierte Handreichung zum Verständnis der Vorschriften des MTBG und der MTAPrV geboten werden. Das Werk richtet sich insbesondere an Ausbildungseinrichtungen und an die dort tätigen Personen in Führungsverantwortung sowie an alle Personen, die mit der Umsetzung des MTBG und der MTAPrV betraut sind.