AGB-Arbeitsrecht - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2023 |
Seiten | 510 |
Format | 17,8 x 4,1 x 22,2 cm |
Gewicht | 1223 g |
Reihe | Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht 40 |
ISBN-10 | 3406785980 |
ISBN-13 | 9783406785986 |
Bestell-Nr | 40678598A |
Zum WerkDas Werk kommentiert die §§ 305 ff. BGB umfassend aus einem arbeitsrechtlichen Blickwinkel. Hierbei finden neben der Rechtsprechung des EuGH auch die Entscheidungen des BAG sowie der Instanzgerichte Berücksichtigung.Der Kommentar greift dabei alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden - dies trifft mit Ausnahme der Gehaltshöhe auf nahezu alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu, egal ob diese schriftlich oder mündlich vereinbart wurden. Die Praxisrelevanz ist besonders hoch, da etwaige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Bonusklauseln, Zielvereinbarungen, Verfallfristen, Rückzahlungsklauseln, Abgeltung von Überstunden, Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalte, Wettbewerbsverbote) regelmäßig Streitgegenstand vor Geri cht sind.Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere:Gesetz für faire VerbraucherverträgeAbsolutes/Relatives Verbot des Abtretungsausschlusses in AGBRichtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klausel-Richtlinie) und die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und deren Bedeutung für das Rechtsfolgenkonzept des § 306 BGB. Ablösung von AGB durch BetriebsvereinbarungVorteile auf einen BlickEinarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxisfür die Vertragsgestaltung sowie für die gerichtliche Auseinandersetzung einsetzbarfundiert aus der RechtspraxisZielgruppeFür die Anwaltschaft, Personalleitung, Wissenschaft, Betriebs- und Personalräte, Arbeitsrichterschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitsverwaltungen.