Bauplanungsrecht in der Praxis - Handbuch - Bebauungsplanverfahren, Veränderungssperre, Vorkaufsrecht, Baugenehmigungen 29-35 BauGB
Verlag | Boorberg |
Auflage | 2015 |
Seiten | 496 |
Format | 15,3 x 21,3 x 2,7 cm |
Fadenbindung | |
Gewicht | 878 g |
ISBN-10 | 3415054284 |
ISBN-13 | 9783415054288 |
Bestell-Nr | 41505428A |
Bauplanungsrecht Schritt für Schritt erklärt
Das umfangreiche Handbuch des anerkannten Autors Professor Dr. Hans-Jörg Birk stellt in 6 Kapiteln anschaulich alle wichtigen Elemente des Bauplanungsrechts in der Praxis dar:
Der Ablauf der einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens, deren Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und direkt damit verknüpft die Planerhaltungsvorschriften Die Vorschriften über die Sicherung der Bauleitplanung (u.a. §§ 24-28 BauGB) Die Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet (§§ 29, 30, 31, 32, 33 BauGB) Die gesetzlichen Planersatzregelungen (§§ 34, 35 BauGB) Die Regelungen zu baulichen Maßnahmen des Bundes und der Länder (§§ 37, 38 BauGB) Einen Überblick über die Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen, u.a. mit Normenkontrollverfahren und Indizentkontrolle Mit wichtigen gesetzlichen Änderungen
Der Verfasser greift in der wesentlich überarbeiteten 6. Auflage zahlreiche Änderungen auf, die sich seit der Vora uflage im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung ergeben haben, insbesondere durch das
»Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung von Städten und Gemeinden« »Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts« »Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen« Für Planung und Prüfung
Damit hilft das Praxishandbuch sowohl bei der rechtmäßigen Durchführung des Verfahrens als auch bei einer späteren Überprüfung der Planungs- oder Genehmigungsentscheidungen.
Besonders empfehlenswert für alle, die mit Planungs- oder Genehmigungsverfahren nach dem BauGB zu tun haben Architekten und Planer Rechtsanwälte Richter Mitarbeiter von Verwaltungen Mitglieder gemeindlicher Gremien.