Bestimmtheit und Bestimmbarkeit des § 271 StGB - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 214 |
Format | 15,8 x 1,0 x 23,5 cm |
Gewicht | 329 g |
Reihe | Schriften zum Strafrecht 444 |
ISBN-10 | 3428193865 |
ISBN-13 | 9783428193868 |
Bestell-Nr | 42819386A |
Der bislang wenig untersuchte Tatbestand des § 271 StGB begegnet insbesondere in Bezug auf Art. 103 Abs. 2 GG erheblichen rechtlichen Bedenken. Die Arbeit prüft die Bestimmtheit des § 271 StGB, ordnet die Norm als Blankett-Straftatbestand ein und zeigt die verfassungsrechtlichen Grenzen auf, innerhalb derer § 271 StGB (noch) bestimmt ist. Zugleich werden Kriterien herausgearbeitet, die § 271 StGB bestimmbar machen und einen verfassungskonformen Umgang mit der Vorschrift in der Praxis ermöglichen.
Der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 StGB) ist in der Rechtswissenschaft bislang kaum untersucht und begegnet insbesondere in Bezug auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) erheblichen Bedenken. Dass dies auch zu Schwierigkeiten in der Praxis führt, hat das »Dieselgate« um die Manipulation von Kfz-Abgaswerten gezeigt. Die Arbeit greift diese Bedenken auf und unterzieht § 271 StGB insofern erstmals einer grundlegenden rechtlichen Prüfung. Der Fokus liegt auf der besonderen Beweiskraft für und gegen jedermann. Die Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG auf dieses Merkmal wird bejaht und die Vorschrift als Blankett-Straftatbestand eingeordnet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen setzt, innerhalb derer § 271 StGB aber (noch) bestimmt ist. Zugleich stellt die Arbeit Kriterien auf, die § 271 StGB bestimmbar machen und einen rechtssicheren und verfassungskonformen Umgang mit der Vorschri ft in der Praxis ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis:
A. EinleitungAnlass der Untersuchung - Fokus und Gang der UntersuchungB. Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Überblick über die Vorschrift und ihren Kontext - Öffentliche Urkunde bei § 271 StGB - Besondere Beweiskraft für und gegen jedermann - Fazit und Vorgabe für das weitere VorgehenC. Art. 103 Abs. 2 GGNullum crimen, nulla poena sine lege (Gesetzlichkeitsprinzip) - Ratio legis des Art. 103 Abs. 2 GG - Nullum crimen sine lege certa: BestimmtheitsgebotD. Bestimmtheit des § 271 StGB
271 StGB und die besondere Beweiskraft - (noch) lex certa? - Anwendbarkeit des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes - Normstruktur des § 271 StGB - Bestimmtheit des § 271 StGB im EinzelnenE. Bestimmbarkeit des § 271 StGBTatmittel der öffentlichen Urkunde - Ausfüllung der besonderen Beweiskraft bei § 271 StGB - Annex: § 271 StGB und das VerwaltungsrechtF. FazitZusammenfassung in Thesen - Rückblick auf den Anlass dieser Untersuchung - Ausblick
»Section 271 of the German Criminal Code and the Principle of Legal Certainty«: The rarely examined offense of Section 271 of the German Criminal Code (StGB) raises considerable legal concerns, particularly with regard to Article 103 (2) of the German Constitution. This dissertation examines Section 271 StGB and identifies the constitutional limits within which Section 271 StGB is (still) determinate. Moreover, criteria are developed that allow to apply the provision in practice in accordance with the constitution.