Bundes-Immissionsschutzgesetz - unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2024 |
Seiten | 1150 |
Format | 19,4 cm |
Gewicht | 981 g |
Reihe | Gelbe Erläuterungsbücher |
ISBN-10 | 3406820042 |
ISBN-13 | 9783406820045 |
Bestell-Nr | 40682004A |
Zum WerkDas Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein zentraler Bestandteil des Umweltrechts. Daneben enthält es das Recht der gefährlichen Anlagen und damit auch ein Kernstück des Wirtschaftsverwaltungsrechts.Der bewährte Handkommentar erläutert das BImSchG aus dieser doppelten Perspektive aktuell, kompetent und zuverlässig. Er ist stark auf die Bedürfnisse der Praktikerinnen und Praktiker zugeschnitten und bietet pragmatische, eng an der Rechtsprechung orientierte Lösungen.Ein ausführliches Sachverzeichnis rundet den Kommentar ab.Vorteile auf einen BlickAutor gehört zu den führenden Expertenübersichtliche Darstellung für den ersten Zugriffhandliches Format: Kommentar für die AktentascheZur NeuauflageDie 15. Auflage des Kommentars kommentiert mehrere umfangreiche Gesetzesänderungen seit der Vorauflage:Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht v. 3. Juli 2024größt e BImSchG-Novelle seit über 30 JahrenArt. 10, 11 Abs. 3 G zur Änderung des Erdgas-Wärme-PreisbremsenG, zur Änderung des StrompreisbremseG sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze v. 26.7.2023Art. 1, 2 Abs. 2, 3 14. Gesetz zur Änderung des Bundes-ImmissionsschutzG v. 19.10.2022Art. 2, 12 Abs. 3 G zur Änderung des EnergiesicherungsG und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften v. 8.10.2022Berücksichtigt wurden auch Änderungen der immissionsschutzrechtlichen Rechtsverordnungen, z.B. der 9. und 38. BImSchV, sowie aktuelle Rechtsprechung und Literatur, z.B. zu Windenergieanlagen.ZielgruppeFür Unternehmensjustitiarinnen und -justitiare, Verbandsjuristinnen und -juristen, Umweltbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richterschaft, Hochschulen sowie Referendariat und Studierende.