x
Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung.

Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung. - § 15 SGB VI auf dem Prüfstand des (EU-)Wettbewerbs- und Verfassungsrechts.

Taschenbuch
49,90 €
inkl. MwSt. versandkostenfrei!

Produktdetails  
Verlag Duncker & Humblot
Auflage 2023
Seiten 168
Format 5,6 x 1,0 x 24,1 cm
Gewicht 260 g
Reihe Schriften zum Öffentlichen Recht 1514
ISBN-10 3428190661
ISBN-13 9783428190669
Bestell-Nr 42819066A

Produktbeschreibung  

Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert. Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam.

Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur med izinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.

Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.

Inhaltsverzeichnis:

A. Neuregelung des Systems der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherungsträger zum 1. Juli 2023 (§ 15 SGB VI)
Zulassung (§ 15 Abs. 2 bis 5 SGB VI) - Belegungsvertrag (§ 15 Abs. 6 SGB VI) - Belegungsentscheidung (§ 15 Abs. 6a SGB VI) - Vergütung (§ 15 Abs. 8 SGB VI) - Verbindliche Entscheidungen der DRV Bund (§ 15 Abs. 9 SGB VI)

B. Gang der Untersuchung

C. Rechtliche Vorgaben für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kartellvergaberecht - Allgemeines EU-Wettbewerbsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV) - Nationales Wettbewerbsrecht (GWB) - Verfassungsrecht

D. Unionsrechts- und Verfassungswidrigkeit des § 15 SGB VI
15 SGB VI verstößt gegen Art. 106 Abs. 1 AEUV - § 15 SGB VI verstößt gegen Art. 83 f. GG

E. Unionsrechts- und Verfassungswidrigkeit der auf der Grundlage von § 15 SGB VI getroffenen hoheitlichen Entscheidungen der Rentenversicherungsträger
Unwirksamkeit der verbindlic hen Entscheidungen der DRV Bund wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - Unwirksamkeit der verbindlichen Entscheidungen der DRV Bund wegen ihres Inhalts - Unwirksamkeit des Belegungsvertrags

F. Reformvorschläge
Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben i.S.d. § 15 SGB VI durch eine unabhängige Regulierungsbehörde außerhalb der Rentenversicherung? - Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben i.S.d. § 15 SGB VI durch eine unabhängige Stelle innerhalb der Rentenversicherung? - Wahrnehmung der hoheitlichen Funktionen i.S.d. § 15 SGB VI durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium aus Rentenversicherungsträgern und Vertragseinrichtungen

G. Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

Mehr Angebote zum Thema  

Verpasse keine Highlights & Aktionen. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Wenn du unseren Newsletter abonnierst, willigst du damit ein, dass deine E-Mail Adresse gespeichert und gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO verarbeitet wird. Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung deiner Daten findest du unter Datenschutz und Datensicherheit. Zur Optimierung unseres Angebots werten wir in anonymisierter Form aus, wie viele Links in unserem Newsletter angeklickt werden. Diese Auswertung lässt keinen Rückschluss auf deine Person oder sonstige deiner Daten zu und wird nicht mit anderen personenbezogenen Daten oder Bestelldaten verbunden. Die Auswertung der Klickzahlen erfolgt allein zu statistischen Zwecken.
Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link am Ende jeden Newsletters möglich.
1 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Die frühere Buchpreisbindung ist dadurch aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

2 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den ehemaligen gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

3 Die Preisbindung dieses Artikels wurde aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Ladenpreis.

4 Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

5 Diese Artikel haben leichte Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer oder ähnliches und können teilweise mit einem Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet sein. Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

6 Der Preisvergleich bezieht sich auf die Summe der Einzelpreise der Artikel im Paket. Bei den zum Kauf angebotenen Artikeln handelt es sich um Mängelexemplare oder die Preisbindung dieser Artikel wurde aufgehoben oder der Preis wurde vom Verlag gesenkt oder um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen Preis. Der jeweils zutreffende Grund wird Ihnen auf der Artikelseite dargestellt.

7 Der gebundene Preis des Buches wurde vom Verlag gesenkt. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Preis.

8 Sonderausgabe in anderer Ausstattung, inhaltlich identisch. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den Vergleich Originalausgabe zu Sonderausgabe.

9 Der Preisvergleich bezieht sich auf den Originalpreis eines neuen Exemplares.

Alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten.