Das unveräußerliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 583 |
Format | 15,8 x 3,2 x 23,2 cm |
Gewicht | 862 g |
Reihe | Schriften zum Öffentlichen Recht 1532 |
ISBN-10 | 3428190246 |
ISBN-13 | 9783428190249 |
Bestell-Nr | 42819024A |
Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung der Autobahnen, für die »Gesellschaft privaten Rechts« und für das Eigentum des Bundes an dieser.
Klappentext:
Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklärt diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unveräußerlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im Innehalten der Anteile an der Gesellschaft erschöpft. Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen, für die »Gesellschaft privaten Rechts« und für das Eigentum des Bundes an dieser. Das Eigentum nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n.F. wird u.a. nach Rechtsnatur, Begriff, Inhalt und in Wechselwirkung mit den folgenden Sätzen des Art. 90 Abs. 2 GG n .F. konkretisiert.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
Anlass und Ziel der Untersuchung - Entstehungsgeschichte Art. 90 GG n. F. - Privatisierung der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen
2. Die »Gesellschaft privaten Rechts« (Art. 90 Abs. 2 S. 2 GG n. F.)
Einführung - Zivilrechtliche Betrachtung der »Gesellschaft privaten Rechts« - Die »Gesellschaft privaten Rechts« aus öffentlich-rechtlicher Perspektive
3. Das Eigentum
Einführung - Historische Betrachtung - Das Eigentum im Zivilrecht - Das Eigentum im öffentlichen Recht
4. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F.
Der Bund als Eigentümer - Rechtsnatur des Eigentums i. S. v. Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. - Bezugsgegenstand, Umfang, Begriff und Inhalt - Beschränkung der Eigentümerbefugnisse: »unveräußerlich(en)« - »Privatrechtliche[r] (Verwaltungs-)Unterbau«, Konzernstrukturen - »Präzisier[ung]« des Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. durch Abs. 2 S. 4, 5
5. Zusammenfassun g in Thesen
Literaturverzeichnis
Sachwortregister
Klappentext:
»The Federal Government's Inalienable Ownership of a Company Under Private Law According to Art. 90 Abs. 2 S. 3 of the German Constitution«: Art. 90 of the German Constitution was amended in 2017. The administration of the federal highways is now under Federal Administration. Art. 90 of the German Constitution allows the Federal Government to use a company under private law, which must be inalienable owned by the Federal Government, to fulfill these new tasks. The author examines the legal consequences of the new Art. 90 of the German Constitution, especially the meaning of the inalienable ownership of the Federal Government regarding a company under private law.