Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. - Eine Einordnung des besonderen Verfassungsorgans in die rechtsstaatliche Dogmatik der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 246 |
Format | 18,0 x 1,3 x 23,3 cm |
Gewicht | 375 g |
Reihe | Schriften zum Öffentlichen Recht 1498 |
ISBN-10 | 3428188330 |
ISBN-13 | 9783428188338 |
Bestell-Nr | 42818833A |
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und -verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.
48 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat formen gem. Art. 53a GG den Gemeinsamen Ausschuss, dem im Verteidigungsfall sämtliche Kompetenzen beider Verfassungsorgane zuteilwerden, die sonst in den Händen von hunderten, v. a. gewählten Vertretern liegen. Durch diese personelle Komprimierung soll eine flexible Entscheidungsfindung herbeigeführt werden. Der Gemeinsame Ausschuss als Gegenmodell zum Weimarer Notstand als »Stunde der Exekutive« liegt konzeptionell zwar auf der Linie der Gewaltenteilung, bewegt sich aber auf schmalem Grat zwischen Gewaltentrennung und -verschränkung, Missbrauchsverhütung und Effizienz, Sekurität und Kontrolle etc. Diese Spannungsfelder stellt die Arbeit heraus und löst sie am Maßstab der Gewaltenteilung zu Gunsten des Gemeinsamen Ausschusses als Kompromisslösung im missbrauchsanfälligen Verteidigungsfall auf. Auf dieser Grundlage zieht die Arbeit auch Parallelen zum Pandemiefall, soweit die Interessenlage mit der des Verteidigungsfalls vergleichbar ist.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Die Bedeutsamkeit des Prinzips der Gewaltenteilung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53a GG
2. Die Gewaltenteilung als tradiertes Ordnungsprinzip - Ein Überblick von der Antike bis zur Gegenwart
3. Die Gewaltenteilung des Grundgesetzes nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG und ihr Maßstab
4. Die Einordnung des Gemeinsamen Ausschusses in das verfassungsrechtliche System der Gewaltenteilung auf Grundlage des Maßstabs
5. Der Gemeinsame Ausschuss als universales Notparlament im sog. Pandemiefall?
Schluss
Literatur- und Sachwortverzeichnis
»The Joint Committee in the Constitutional System of Separation of Powers. A Classification of the Special Constitutional Body in the Constitutional Dogmatics of the Separation of Powers under Article 20 para. 2 sentence 2 GG«: The thesis deals with the 48-member Joint Committee, which replaces the Bundestag and Bundesrat in the defense case, and with the question of whether it satisfies the constitutional requirements of the separation of powers. In this sense, the work develops a standard of separation of powers and creates an understanding of the tensions between separation and intertwining of powers and between control and effectiveness, in which the Joint Committee acts as a compromise solution.