Der Grundtatbestand der Gewinneinkünfte - Zur Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2021 |
Seiten | 141 |
Format | 17,2 x 1,3 x 23,7 cm |
Gewicht | 331 g |
Reihe | Schriften zum Steuerrecht 155 |
ISBN-10 | 3428182065 |
ISBN-13 | 9783428182060 |
Bestell-Nr | 42818206A |
Der einkommensteuerliche Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit fristet in der Steuerrechtspraxis bislang ein Nischendasein. Der Autor kommt hingegen unter Anwendung der klassischen Auslegungsmethoden zu dem Ergebnis, dass dieser Tatbestand die Grundform der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) bildet.
Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige A rbeit).
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung und Gang der Untersuchung 2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These3. Grammatische Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
»The Basic Type of Profit Income. An Interpretation of Section 18 (1) no. 3 of the German Income Tax Act«So far Section 18 (1) no. 3 of the German Income Tax Act (»Income from other self-employment«) has been rather inconspicuous within the tax law practice. The author, however, reaches the conclusion, using the classical methods of interpretation, that this provision constitutes the basic form of the so-called profit income (i.e. agriculture and forestry, trade, self-employment).