Der Irrtum im Außenwirtschaftsstrafrecht. - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 346 |
Format | 16,0 x 2,5 x 23,5 cm |
Gewicht | 526 g |
Reihe | Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht 7 |
ISBN-10 | 3428189752 |
ISBN-13 | 9783428189755 |
Bestell-Nr | 42818975A |
Die Arbeit bereitet die umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht auf. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auf die Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind nicht als Tatumstandsirrtum, sondern als Verbotsirrtum zu behandeln.
Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur vertretenen irrtumsdogmatischen Konstruktionen nähern sich bedenklich weit der überkommenen Vorsatztheorie an. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und der Irrtum über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind deshalb nicht als Tatumstandsirrtum, sondern nach den Regeln des Verbotsirrtums zu behandeln.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis der R einhold-und-Maria-Teufel Stiftung für herausragende Dissertationen 2023.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung1. Überblick über das AußenwirtschaftsstrafrechtBegriff und allgemeine Bedeutung des Außenwirtschaftsrechts - Aktuelle Ausgestaltung des Außenwirtschaftsstrafrechts2. Das BlankettstrafgesetzDer Begriff des Blankettstrafgesetzes - Die Einordnung von Blankettmerkmalen in den strafrechtlichen Tatbestand - Zusammenfassung3. Die Einordnung der behördlichen Genehmigung in den strafrechtlichen DeliktsaufbauBedeutung der behördlichen Genehmigung im Hinblick auf die Verwaltungsakzessorietät des Außenwirtschaftsrechts - Gründe für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte - Die Stellung der behördlichen Genehmigung im Deliktsaufbau - Tatbestandsausschließende Genehmigung: negatives normatives Tatbestandsmerkmal oder Blankettmerkmal? - Fazit4. Die allgemeine strafrechtliche IrrtumslehreBestimmung des Untersuchungsrahmens - Irrtumslehre als Kehrseite der Lehre von Vorsatz und Schuld - Historischer Kontext der Irrtumslehre - Geltende Gesetzeslage zum Irrtum - Weitere durch Rechtsprechung und Wissenschaft anerkannte Irrtumsarten - Problematik der strafrechtlichen Irrtumslehre - Behandlung des Irrtums bei deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen - Behandlung des Irrtums bei Blanketttatbeständen - Kritik an der Irrtumslehre der h.M. bei Blanketttatbeständen - Behandlung des Irrtums bei Genehmigungspflichten - Eigene Irrtumslehre5. Irrtümer im AußenwirtschaftsstrafrechtEinführung - Irrtümer im Rahmen des Strafanwendungsrechts - Irrtümer über die Tauglichkeit als Tatsubjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit dem Tatobjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit den Tathandlungen - Irrtümer über Qualifikationsmerkmale und Regelbeispiele - Irrtümer im Bereich der TatbeteiligungResümee und Ausblick
»The Error in Foreign Trade Criminal Law«: This work deals with the controversial question of the treatment of error in criminal economic law in relation to unlawful acts that are accessory to administrative or Union law. The insights gained from the investigation are applied to the special subject of foreign trade criminal law. Misconceptions about the existence of the legal norm that fills the blanket and about the need for authorisation of an action are not to be treated as errors about the facts of the offence, but as errors about prohibition.