Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 452 |
Format | 15,8 x 2,4 x 23,5 cm |
Gewicht | 675 g |
Reihe | Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 325 |
ISBN-10 | 3428193032 |
ISBN-13 | 9783428193035 |
Bestell-Nr | 42819303A |
Die Ablehnung der Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen in Lebensnotstandskonstellationen geht verbreitet - widersprüchlich - mit der Billigung der Tat einher. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb nicht schicksalhaft Bedrohte in Notstandslagen massiv privilegiert werden, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Grund hierfür ist der Schutz von Vertrauen bzw. Rechtsgütersicherheit.
Noch immer wird die Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen »Unschuldiger« im Lebensnotstand verbreitet kategorisch abgelehnt. Stutzig machen anschließend überaus bereitwillig erklärte Zugeständnisse von Straflosigkeit. Teils werden kurz zuvor für rechtswidrig erklärte Rettungstötungen, in sich widersprüchlich, für wünschenswert erklärt. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass unausgesprochene Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend genug hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb ein Unterlassen in Notstandslagen regelmäßig deutlich eher gerechtfertigt wird als ein aktives Eingreifen, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Metaphysisch geprägte Hybrisargumente, nach denen Schicksal nicht manipuliert werden dürfe, liefern keine zufriedenstellende Erklärung. Es ist das schützenswerte Vertrauen nicht schicksalhaft Bedrohter, von Gefahren für ihre Rechtsgüter verschont zu bleiben, das ihre Privilegierung in Notstandslagen - im Normalfall - rechtfertigt.
Inhaltsverzeichnis:
I. EinleitungVorgehensweise - Grundlagen des weiteren VorgehensII. Die »Dirty-Harry-Theorie«Burkhard Hirsch - Oliver Lepsius - Zwischenergebnis - Rückgriff auf die Menschenwürde als bloßer Vorwand? - Ralf Poscher - Zweckrationalität der Theorie im Lebensnotstand - Die Rolle der MenschenwürdeIII. Kritik an der »Dirty-Harry-Theorie«Die strafende Variante der »Dirty-Harry-Theorie« - Die auf Strafe verzichtende Variante der »Dirty-Harry-Theorie« - ErgebnisIV. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Hinnahme der GefahrDer Einwand der Missachtung der Menschenwürde - Die Bedeutung der Zuordnung von grundsätzlicher Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr für den rechtfertigenden NotstandV. Die Legitimation des rechtfertigenden Notstands hinter dem Schleier des NichtwissensDer Schleier des Nichtwissens - Im strafrechtlichen Kontext geäußerte Kritik am kontraktualistischen Ansatz - Das hinter dem Schleier des Nichtwissens konzipierte NotstandsmodellVI. Die Auflösung von Lebensnotstandsko nstellationen anhand des rechtfertigenden NotstandsIn Gefahrengemeinschaftskonstellationen - Außerhalb von GefahrengemeinschaftskonstellationenVII. Endergebnis
»The Protection of the Security of Legal Interests as a Guiding Idea of Necessity in Life-Threatening Situations«: The refusal to justify the saving of human lives at the cost of human life is self-contradictory, whenever it is accompanied by the endorsement of such acts. A convincing justification of such acts requires an analysis of the reason for the privileged status of omission opposed to active intervention in constellations of necessity. This reason is the positive effect that the protection of the security of legal interests has on the wellbeing of those who are subject to the law.