Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 216 |
Format | 16,0 x 2,0 x 23,5 cm |
Gewicht | 440 g |
Reihe | Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 257 |
ISBN-10 | 3428192869 |
ISBN-13 | 9783428192861 |
Bestell-Nr | 42819286A |
Mit dem Aktiengesetz 1965 hat der Gesetzgeber die §§ 311 ff. AktG neu geschaffen. Seitdem sind die §§ 311, 317 AktG mit dem darin enthaltenen konzernrechtlichen Schädigungsverbot umstritten. Die Arbeit zeigt, dass das in den Normen verankerte allgemeine Prinzip der Haftung für schädigende Einflussnahme im faktischen Konzern auf andere Konzernverbindungen, besonders GmbH- und Personengesellschaftskonzerne, übertragbar ist und nimmt dabei das Verhältnis zur Haftung aus Treuepflicht kritisch in den Blick.
Mit dem Aktiengesetz 1965 hat der Gesetzgeber die §§ 311 ff. AktG neu geschaffen. Der Regelungsgehalt der Normen §§ 311, 317 AktG, die ein konzernrechtliches Schädigungsverbot beinhalten, ist seit jeher umstritten. Die Arbeit zeigt, dass in den §§ 311, 317 AktG ein allgemeines Prinzip, nämlich eine culpa-Haftung, verankert ist, welches auf andere Konzernverhältnisse als den faktischen Aktienkonzern übertragbar ist. Die Arbeit befasst sich zunächst mit der dogmatischen Einordnung der Haftung für schädigende Einflussnahme bei faktischen Beherrschungssituationen. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, ob das Haftungskonzept der §§ 311, 317 AktG auf andere Konzernverhältnisse, insbesondere den GmbH-Konzern und den Personengesellschaftskonzern, übertragen werden kann. Schließlich setzt sich die Arbeit kritisch mit der bisher außerhalb des Aktienrechts zur Lösung derartiger Konzernkonflikte vorgeschlagenen Treuepflichtlösung auseinander.
Inhaltsverzeichnis:
1. EinführungEinleitung - Gang der Untersuchung2. Historischer Überblick über die Regelungen zum faktischen AktienkonzernAnfänge der Konzernierung - Erste Überlegungen zu einem Schädigungsverbot - Aktiengesetz 1937 - Aktiengesetz 19653. GrundlegungenKonzerngefahr: Zum faktischen Einfluss auf die Geschäftsleitung - Grundstruktur der Verschuldenshaftung4. Dogmatische Einordnung der Haftung nach §§ 311, 317 AktGSchutzzweck der §§ 311, 317 AktG - Die Haftung aus §§ 311, 317 AktG als Culpa-Haftung für pflichtwidrige Geschäftsführung - Haftung aus §§ 311, 317 AktG als Schadensersatzhaftung für angemaßte Eigengeschäftsführung? - Keine allgemeine Gefährdungshaftung, keine Garantiehaftung - Besonderheiten im mehrstufigen Konzern5. Verhältnis der §§ 311, 317 AktG zu den allgemeinen VorschriftenVerhältnis zu § 117 AktG - Verhältnis zu §§ 57, 62 AktG - Verhältnis zu § 243 Abs. 2 AktG - Ergebnis zum Verhältnis der §§ 311, 317 AktG zu den allgemeinen Vorschriften6. Zur Übertragung der §§ 311, 3 17 AktG auf andere UnternehmensverbindungenVerbot schädigender Einflussnahme als allgemeines Prinzip für die Abhängigkeit - GmbHKonzern - Personengesellschaften - Genossenschaften - Vereine - Stiftungen7. Zusammenfassung
»Liability for the Harmful Exercise of Influence Pursuant to Sections 311 and 317 of the German Stock Corporation Act (AktG) as a General Principle of the Law of Associations«: This thesis considers the question of whether a universally applicable principle can be derived from sections 311 and 317 of the German Stock Corporation Act (AktG) that can be transferred to group relationships other than the de facto stock corporation. The undertaken doctrinal categorisation of liability for the exercise of harmful influence, thereby raises the question of whether the liability concept set out in sections 311 and 317 AktG can be applied, in particular, to the GmbH group and the partnership group.