Leibliche Selbstbestimmung. - Der grundrechtliche Schutz leiblicher Autonomie vor dem Hintergrund des "Human Enhancement".. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 370 |
Format | 16,0 x 2,0 x 24,0 cm |
Gewicht | 549 g |
Reihe | Schriften zum Öffentlichen Recht 1526 |
ISBN-10 | 3428190947 |
ISBN-13 | 9783428190942 |
Bestell-Nr | 42819094A |
Die Arbeit bereitet die Debatte um »Human Enhancement« auf und wertet diese verfassungsrechtlich bzgl. des Schutzes körperlicher Freiheit aus. Ergebnis: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt zwei Prinzipien; dem der körperlichen Integrität und dem der leiblichen Autonomie. Ein Grundrecht auf leibliche Selbstbestimmung ist nicht nur erforderlich, um Zukunftstechnologien regulatorisch abzubilden. Es erhellt die Gesamtkonzeption körperbezogener Freiheiten des Grundgesetzes.
Die Schutzbedürftigkeit der Freiheit über den eigenen Körper zu verfügen, liegt auf der Hand. Die Gründe und Grenzen entsprechenden Grundrechtsschutzes erscheinen in der Praxis jedoch auf den Einzelfall bezogen und unsystematisch. Die Arbeit versucht eine Systematisierung dieses Feldes anhand der Debatte um das sog. »Human Enhancement«. Die philosophische Debatte wird für die Rechtswissenschaft aufbereitet und verfassungsrechtlich ausgewertet. Daraus ergeben sich zentrale Thesen: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt (mindestens) zwei Prinzipien, nämlich dem der körperlichen Integrität und dem der körperlichen Autonomie. Letzteres findet bislang in keinem anerkannten Grundrechtstatbestand eine adäquate Ausprägung. Ein Grundrecht auf leibliche Selbstbestimmung ist nicht nur erforderlich, um Zukunftstechnologien regulatorisch abzubilden. Es erhellt das Gesamtkonzert der körperbezogenen Freiheitsrechte des Grundgesetzes auch in bekannten Konstellationen.
Inhaltsverzeichnis:
1 EinleitungZiele und Hergang der Arbeit - Kernbegriffe
2 »Enhancement« als Problem leiblicher Selbstbestimmung»Enhancement« als Deskription - »Enhancement« als Rechtsbegriff - Die Enhancement-Debatte: Wie mit Enhancement umgehen? - Taxonomien des Enhancements
3 Der grundrechtliche Schutz leiblicher SelbstbestimmungGründe grundrechtlicher Betrachtung - Funktionen grundrechtlicher Betrachtung - Formalisierung leiblicher Selbstbestimmung als Grundrecht - Freiheit von »aufgezwungenem Enhancement« - Freiheitsvoraussetzungen: Einsichtsfähigkeit und bestimmte Erklärung 3
4 Typisierung grundrechtlichen Schutzes leiblicher SelbstbestimmungSchutzbereichsabgrenzung - Kernbereiche leiblicher Selbstbestimmung? - Taxonomie der leiblichen Selbstbestimmung
5 Grenzen leiblicher SelbstbestimmungDer Schutz von Menschlichkeit, Gesundheit und Autonomie - Der Schutz von Chancengerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität
6 Ergebnisse und ZusammenfassungLiteratur- und Sachverzeichnis
Rezension:
»Mats Andresen hat mit seiner verfassungsrechtlichen Profilierung von leiblicher Selbstbestimmung einen sehr wichtigen Beitrag zur Grundrechtsdogmatik und zum Medizinrecht auf der Höhe unserer Zeit geleistet. Gerade wer einzelne grundrechtsdogmatische Fragen der verfassungsrechtlichen Verortung oder Abwägung der körper- beziehungsweise leibbezogenen Selbstbestimmung anders sieht oder die vorgestellte Bewertung des Enhancements nicht teilt, wird von der Lektüre dieses Buchs dennoch sehr profitieren und die eigenen (scheinbar) festgefügten Annahmen und Auffassungen sehr gerne selbstkritisch überprüfen.« Prof. Dr. Jens Kersten, in: JuristenZeitung, 23/2024
»Bodily Self-Determination. The Protection of Bodily Autonomy under German Fundamental Rights in the Light of 'Human Enhancement'«: The work examines the debate on »human enhancement« and analyses it in terms of German constitutional law and the protection of bodily freedoms. Results: The constitutional protection of body-related freedoms follows two principles: that of physical integrity and that of bodily autonomy. A fundamental right to bodily self-determination is not only necessary in order to regulate future technologies. It sheds light on the overall concept of body-related freedoms in the German constitution.