MaBV Makler- und Bauträgerverordnung, Kommentar - mit § 34c GewO, sonstigen einschlägigen Vorschriften und MaBVwV
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2019 |
Seiten | 374 |
Format | 13,7 x 24,7 x 3,6 cm |
Gewicht | 544 g |
Reihe | Gelbe Erläuterungsbücher |
ISBN-10 | 3406741886 |
ISBN-13 | 9783406741883 |
Bestell-Nr | 40674188A |
Zum WerkDie Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen:- Immobilienmakler,- Darlehensvermittler,- Bauträger und Baubetreuer sowie- Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind.Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie- die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird;- Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen;- Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind;- Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 un d die §§ 14, 29 und 35 GewO werden- kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird.Vorteile auf einen Blick- verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie.- alle wichtigen Vorschriften in einem Band.- komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche
34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben:- Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig.- Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben.- Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden.- Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV ab er auch- in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt.- Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter.