Militarisierung der Polizei. - Verfassungsrechtliche Grenzen.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2022 |
Seiten | 233 |
Format | 15,5 x 1,0 x 23,0 cm |
Gewicht | 354 g |
Reihe | Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit 16 |
ISBN-10 | 3428186095 |
ISBN-13 | 9783428186099 |
Bestell-Nr | 42818609A |
Als Maßnahme gegen den Terrorismus wurde hierzulande im Jahr 2015 die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert, die auch die Ausrüstung mit Maschinengewehren, Sprenggranaten und bewaffneten Einsatzfahrzeugen umfasst. Polizeibeamte werden zum Teil ähnlich ausgerüstet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Das »Trennungsgebot« und die Grundrechte setzen einer Militarisierung der Polizei jedoch trotz der gegenläufigen Ausrüstungspraxis Grenzen.
In einer bisher beispiellosen Attentatsserie wurden am 13.11.2015 in Paris 130 Menschen getötet und weitere 683 verletzt. Die Täter waren paramilitärisch ausgebildet und u.a. mit Maschinengewehren und Sprengstoffen ausgerüstet. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass solche Terrorlagen jederzeit auch in Deutschland auftreten könnten, wurde hierzulande die größte polizeiliche Aufrüstungswelle seit den 1970ern initiiert. Polizeibeamte werden mittlerweile in Teilen so ausgestattet wie für den Kriegseinsatz ausgebildete Soldaten. Die Arbeit geht deswegen der Frage nach, ob und wie weit sich die Polizei Charakteristika der militärischen Gefahrenabwehr zu Eigen machen darf. Es stellt sich heraus, dass das »Trennungsgebot« und die Grundrechte einer Militarisierung der Polizei enge Grenzen setzen.
Inhaltsverzeichnis:
A. Problemeinführung: Moderner Terrorismus als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Bundesweite Militarisierung der Polizei - Militarisierungsbegriff
B. Verfassungsrechtliche Grenzen für die Militarisierung der Polizei: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Streitkräften - Grundrechte als Grenze für den Einsatz militärischer Mittel
C. Militarisierung zwecks Herstellung von Waffengleichheit?: Waffengleichheit zum Schutz der Polizeibeamten - Waffengleichheit zum Schutz der Bevölkerung
D. Zulässigkeit konkreter Aufrüstungsvorhaben: Maschinengewehre - Maschinenpistolen - Hochleistungspräzisionsgewehre - Explosivmittel; Granatwerfer - Gepanzerte Einsatzfahrzeuge
E. Zulässigkeit weitgehend paramilitärischer Polizeieinheiten am Beispiel der BFE: Besondere Ausrüstung und Fähigkeiten - auch außerhalb besonderer Lagen - Entgegenstehendes Trennungsgebot - Exkurs: Weitere problematische Polizeieinheiten
F. Drohende Probleme bei der Rechtsanwendung: Mögliche Hil flosigkeit der Polizei durch Überbewaffnung - Spillover-Gefahr - Gegenmaßnahmen
G. Regelungstechnik für die Ausrüstung der Polizei mit besonderen Zwangsmitteln: Gesetzessystematik de lege lata - Militarisierung der Polizei als Entscheidung der Exekutive? - Gesetzessystematik de lege ferenda?
Anhang, Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
»Militarization of German Police - Constitutional Limits«: In an effort to fight terrorism, Germany has initiated the largest wave of police armament since the 1970s, acquiring weapons such as machine guns, explosive grenades, or armed vehicles. The equipment of some police officers now comes close to that of combat soldiers. This militarization of the police is, however, limited by the rules of German constitutional law.