Rechtsfortbildungsgleichheit - Richterliche Rechtsfortbildung als Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG). Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 234 |
Format | 15,9 x 1,2 x 23,5 cm |
Gewicht | 360 g |
Reihe | Schriften zum Öffentlichen Recht 1552 |
ISBN-13 | 9783428189656 |
Bestell-Nr | 42818965A |
Die Weiterentwicklung des Rechts im Wege der Rechtsfortbildung wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Unklar ist, ob sich diese Rolle mit der grundgesetzlichen Vorgabe strenger Gesetzesbindung vereinbaren lässt. Dabei liefert die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz eine bisher wenig beachtete Grundlage. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, das weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf den komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gerichte fußt.
Die Weiterentwicklung des Rechts (und nicht bloß seine zeitgemäße Konkretisierung) wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Dazu bedient sie sich vor allem des Instrumentariums der Rechtsfortbildung. Unklar ist, ob diese überkommene Funktion den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, insbesondere der strengen Bindung an das Gesetz. Wenn das Gericht zugleich dem Gesetz unterworfen und an dessen Wandlungsprozess beteiligt sein soll, erscheint diese Bindung paradox. Zugleich findet der in erster Linie rechtspolitische Modifikationsbedarf über den allgemeinen Gleichheitssatz eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung. Bisher ungeregelte, geregelten hinreichend ähnliche Fälle sind entsprechend gleich zu behandeln. Diese Gleichheitsbindung liefert eine bisher wenig beachtete Grundlage für richterliche Modifikationen. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, welches weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf diesen komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen fu ßt.
Inhaltsverzeichnis:
A. EinleitungB. Begriff und verfassungsrechtlicher ProblemaufrissI. Begriffsprobleme und AnnäherungMehr als Auslegung - Weniger als Rechtssetzung - Gebundenheit des fortbildenden Rechtsanwenders - Vorläufige Definition für die nachfolgende UntersuchungII. Verfassungsrechtliche ProblemlagenRichterliche Gesetzesbindung - Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot und Vorhersehbarkeit - Demokratische Legitimität und politische Verantwortung - (Verfassungs-)gerichtliche KontrolleC. Verfassungsmäßigkeit richterlicher RechtsfortbildungI. Bisherige Legitimierungs- und BegrenzungsansätzeVerfassungsrechtliche Legitimität - Verfassungsrechtliche Begrenzung - Beispiel: Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen und Geschäftsunfähigen - Zwischenergebnis: Schwächen der bisherigen AnsätzeII. Rechtsfortbildung als GleichheitsgebotGleichheit als verfassungsrechtlich legitimer Zweck der Rechtsfortbildung - Rechtsfortbildungskompetenz durch den Gleichheitssatz - Fachgerichtliche Rechtsfortbildung und Art. 100 GG - Differenzierende RechtsfortbildungIII. Grenzen vergleichender RechtsfortbildungPrimat gesetzgeberischer Entscheidung - Begrenzung auf die Wirksamkeit im Einzelfall - Begrenzung auf den Vergleich - Keine Rechtsfortbildungsgleichheit im Unrecht - Bindung an höherrangiges RechtD. Zusammenfassung in Thesen
»Judicial Law Development under the Principle of Equal Treatment«: The further development of the law through judicial law-making has long been understood as a responsibility of the judiciary. However, it remains uncertain whether this role can be reconciled with the rule of law. The general principle of equality, to which the courts are bound under constitutional law, provides a legal foundation for judicial modifications that has thus far received little attention. This work presents a concept of judicial law development that relies less on traditional arguments and more on the complex constitutional obligations binding the courts.