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Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss - Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB.

Taschenbuch
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Produktdetails  
Verlag Duncker & Humblot
Auflage 2024
Seiten 276
Format 16 x 1 x 23,5 cm
Gewicht 415 g
Reihe Schriften zum Bürgerlichen Recht 581
ISBN-10 3428191935
ISBN-13 9783428191932
Bestell-Nr 42819193A

Produktbeschreibung  

Die Rechtfertigung der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB mittels eines rechtsgeschäftlichen Willens wird derzeit mehrheitlich abgelehnt. In dieser Untersuchung werden die Anforderungen, die sich aus dem rechtsgeschäftsdogmatischen Konzept für die untersuchten Normen ableiten lassen, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen analysiert. Das Rechtsgeschäftsdogma erweist sich als überzeugend, da es im Vergleich zu anderen Ansätzen eine stärkere normative Fundierung und Konkretisierung aufweist.

Klappentext:

Sind die §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB als Ausschlusstatbestände dem Juristen im Grunde vertraut und scheint ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich, zeigen sich bei näherer Betrachtung Unterschiede der Normen. Derzeit wird das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestände angenommen. Die Arbeit stellt die Hypothese auf, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschäftsdogma die ratio legis der Ausschlusstatbestände ist. Waldemar Huber analysiert die Auswirkungen dieser ratio legis auf die Auslegung der Ausschlusstatbestände. Dabei werden Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie zu relevanten Zeitpunkten und zur Tragweite der Ausschlusstatbestände behandelt. Der Autor plädiert für eine Angleichung der Ausschlusstatbestände im Kauf- und Mietvertragsrecht. Abschließend erfolgt die kritische Gegenüberstellung alternativer Erklärungsansätze. Das Rechtsgeschäftsdogma überzeugt wegen seiner unmittelbareren normativen Anknüpfung.

Inhaltsverzeichnis:

A. Einleitung
Einführung in das Thema - Festlegen des Untersuchungsgegenstandes - Festlegen der Methodik - Anfängliche Hypothesen

B. Mögliche Konzepte der Ausschlusstatbestände, die an die Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss anknüpfen Darstellung der bisherigen Konzepte - Systematisierung und Destillation bisheriger Konzepte

C. Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz
Aussage und Herleitung: Relevanz des Rechtsgeschäftsdogmas - Schuldrecht und Rechtsgeschäftslehre - Bedeutung des Parteiwillens im Schuldrecht - Situationen im Rahmen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB - Rechtstechnik des rechtsgeschäftsdogmatischen Konzeptes - Schlussfolgerungen für die zu untersuchenden Ausschlusstatbestände

D. Auswirkungen des rechtsgeschäftsdogmatischen Ansatzes bei der Auslegung der Ausschlusstatbestände wegen Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss
Der Ausschluss nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB - Ausschluss analog §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1BGB im Werkvertragsrecht? - Der Auss chluss nach § 536b S. 1 BGB im Vergleich zu § 442 Abs. 1 S. 1 BGB

E. Gegenüberstellung anderer Erklärungsversuche
Konkurrierende Erklärungsversuche - Kritikpunkte an der rechtsgeschäftsdogmatischen Erklärung der Ausschlusstatbestände - Schlussbemerkung

Klappentext:

»The Legal Transaction Doctrine Pertaining to the Knowledge of Defect at the Time of Contract Conclusion. An Analysis of the Legal Transaction Doctrine and its Rationale for the Exceptions to Warranty Law Based on Knowledge at the Time of Contract Conclusion, as Stipulated in Sections 442(1) 1 and 536b 1 of the German Civil Code«: The majority of legal scholarship currently rejects the justification of the warranty exclusions of Secs. 442(1) 1, 536b 1 of the German Civil Code based on transactional intent. This study analyses the requirements and legal consequences that may be derived from the legal transaction doctrine for the examined sections. Overall, the legal transaction doctrine proves to be convincing, given its stronger normative foundation and greater tangibility compared to other legal approaches.

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